19 9.4 Phase 4 des Geschehens Hinsichtlich des Geschehens in Phase 4 kann integral auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1124, S. 55 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Hinsichtlich Phase 4 gilt nach Würdigung sämtlicher Beweismittel der folgende Sachverhalt als beweismässig erstellt: