Genauso wenig wurde der Zeuge F.________ durch das soeben geschilderte Fahrmanöver des Beschuldigten gefährdet, weil er sich zu diesem Zeitpunkt – nachdem er von Punkt g her aussen auf dem Parkplatz und anschliessend der ________-Strasse entlang gerannt war – bei den Containern (Phase 4, Punkte n, o, p) befand. Auch F.________ hat die Gefährdung seiner Ehefrau somit nicht beobachten können.