180) und mangels Blick in den Seitenspiegel nicht wahrgenommen hat. Er fuhr unvermittelt – aber nicht mit Vollgas, weil er sonst in das Baugerüst gefahren wäre – rückwärts und G.________ konnte sich gerade noch mit einem Sprung auf die rechte Seite auf den Tritt der Treppe beim Eingang des Kopiergeschäfts H.________ (Punkt i) retten, um nicht vom Beschuldigten touchiert zu werden. Sie wurde also durch sein Fahrmanöver konkret gefährdet.