ein erstes Mal in das Gitter der Einstellhallenausfahrt fuhr und dabei die Befestigung des Stützpfostens aus der Verankerung riss (Punkt k, pag. 206). Dies wird sowohl durch die Aussagen der Beteiligten bzw. der Zeugen als auch durch die Fotos in der Dokumentation bestätigt (vgl. dazu u.a. pag. 186 f.; pag. 325, Z. 83 [Aussage Beschuldigter]; pag. 292, Z. 22 f. [Aussage Zeuge T.________]). 9.3 Phase 3 des Geschehens Zur dritten Phase des Geschehens hielt die Vorinstanz Folgendes fest (pag. 1119, S. 50 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):