_ zu seinem Standort im Moment des Losfahrens des Beschuldigten sind widersprüchlich. Gemäss eigenen Angaben bei der Tatrekonstruktion vom 22. November 2012 mit der Familie ________ (pag. 164; pag. 199) befand er sich schräg hinter dem Personenwagen des Beschuldigten auf dem Nachbarparkfeld (Punkt g, pag. 199). Seine protokollierten Aussagen lauteten jedoch völlig anders, nämlich, dass er sich im Bereich der Stützsäule befunden habe, als das Fahrzeug gegen ihn und seinen Sohn gekommen sei (pag. 272, Z. 712 f.). An der erstinstanzlichen Verhandlung gab F.____