Er hat die Personen im Bereich des Personenwagens also gar konkret wahrgenommen. Zudem spielte sich das Geschehen in der Nähe eines Geschäftes (H.________) und mehrerer Hauseingänge ab, was dem Beschuldigten ebenso bewusst war. Dennoch schwenkte er nach seinem zügigen Start sogleich nach links in die Laube ein und fuhr bis zur Rechtskurve durch die Laube weiter. Der Beschuldigte verfolgte seine Absicht, durch die Laube wegzufahren, auch nach dem Zusammenstoss mit dem Straf- und Zivilkläger unbeirrt weiter.