der ________ ist der Beschuldigte schliesslich ein erstes Mal ins Gitter der Einstellhallenausfahrt an der Ecke H.________(Geschäft) gefahren, wobei er die Befestigung des Stützpfostens aus der Verankerung riss (Punkt k). Aufgrund dieser Beschädigung ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte nach dem Herunterfallen von C.________ von der Motorhaube auf der geraden Strecke am schnellsten gefahren sein muss (Foto im UTD Dossier Nr. 22, unpaginierte Seite gleich nach pag. 186). Doch auch hier