Die Prellungen an Thorax, Hals- und Lendenwirbelsäule können sowohl beim Aufprall mit der Kühlerhaube als auch beim Sturz zu Boden entstanden sein. Ausgeschlossen werden kann, dass die durch C.________ erlittenen Verletzungen durch einen Kontakt mit der Windschutzscheibe entstanden sind, weil gar kein Kontakt mit derselben stattgefunden hat (vgl. insbesondere den Bericht des KTD sowie die Aussagen des Opfers selber). Mit diesem Fahrmanöver hat der Beschuldigte den Straf- und Zivilkläger demnach konkret gefährdet.