Der Beschuldigte transportierte C.________ jedoch so rund 2-3 Meter weiter (vgl. Massstab auf dem UTD Plan), bevor dieser ohne fremde Hilfe, sondern allein aufgrund seines eigenen Abstossens sowie aufgrund des fortgesetzten Fahrmanövers links über die Fahrerseite seitlich wieder von der Kühlerhaube / Motorhaube fiel und mit dem Kopf auf dem Fussboden aufschlug, sodass er sich eine leichte Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie zuzog. Die Prellungen an Thorax, Hals- und Lendenwirbelsäule können sowohl beim Aufprall mit der Kühlerhaube als auch beim Sturz zu Boden entstanden sein.