14 9.2 Phase 2 des Geschehens Gemäss dem vorinstanzlichen Beweisergebnis ging es nach der Phase 1 wie folgt weiter (pag. 1113 f., S. 44 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte schaltete, nachdem er rückwärts in das Auto von O.________ fuhr [recte: gefahren war], in den Vorwärtsgang (Drive beim Automatikgetriebe) und fuhr unvermittelt – aber nicht mit Vollgas – vorwärts über den Bordstein vom schräg gegen links angelegten Parkplatz auf das Trottoir / in die Passerelle vor dem Hauseingang der __