Schliesslich spricht auch der Umstand, dass der Beschuldigte nach der kurzen Rückwärtsfahrt sofort wieder nach vorne beschleunigte, nicht dafür, dass der Zusammenstoss unabsichtlich passierte; wäre dem so gewesen, hätte der Beschuldigte ohne Weiteres einfach stoppen können. Für die Kammer ist erstellt, dass der Beschuldigte bewusst den Rückwärtsgang einlegte und in seiner Wut über das «Blockiert-Sein» und die Familie ________ dem Auto von O.________ quasi stellvertretend für die verhassten Personen eins auswischen wollte. Wie schnell bzw. mit wie viel Stundenkilometern der Beschuldigte dabei effektiv rückwärtsfuhr, ist irrelevant und kann offenbleiben.