Während dieser Zeit ist auch die Straf- und Zivilklägerin G.________ aus ihrer Wohnung an der ________ heruntergekommen und hat mitbekommen, wie ihr Mann mit O.________ sprach. Wo G.________ dabei genau gestanden hat, kann nicht genau eruiert werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass sie sich irgendwo zwischen dem Eingang der ________ (Punkt d auf dem UTD Plan) und dem Punkt f auf dem UTD Plan befand. Anschliessend haben O.________ und F.________ gemeinsam die Kontrollschilder am Tatfahrzeug abmontiert.