11 9.1 Phase 1 des Geschehens Mit der Vorinstanz erachtet die Kammer als erstellt, dass sich bis zum Beginn des inkriminierten Fahrmanövers (Rückwärtsfahren in den Personenwagen von O.________) Folgendes zutrug (pag. 1106 f., S. 37 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; vgl. auch Situation rund um die Buchstaben a, b, c und g auf dem Parkplatz bzw. d und f unter der Laube gemäss Situationsplan des UTD, pag. 206): Zusammenfassend ist demnach beweismässig erstellt, dass O.________ mit ihrem Auto von der ________-Strasse herkommend in