9. Beweiswürdigung in concreto Im Unterschied zur Anklageschrift, welche ein mehr oder weniger zusammenhängendes Geschehen beschreibt, teilte die Vorinstanz dieses in vier Phasen ein und nahm für jede Phase eine separate Beweiswürdigung vor. Dies ist insbesondere für die rechtliche Subsumtion durchaus hilfreich, weshalb auch die Kammer im Grundsatz diesem Aufbau folgt. Nicht in den Hintergrund treten darf dabei allerdings der Blick aufs Ganze.