1297, Z. 6.). Auf Frage, was er im Moment des Losfahrens gesehen habe, gab der Beschuldigte an, er habe einfach gesehen, dass es frei gewesen sei. Man sehe bis in die Ecke vorne (pag. 1297, Z. 26). Die Frage, ob ihm die (anderen) Fussgänger in der Passage egal gewesen seien, verneinte er und gab an, er sei ja schauen gegangen, dass dort niemand sei. Dass es um 16:00 Uhr nachmittags bei zwei Hauseingängen und einem Geschäft noch andere Leute haben könnte, anerkannte er aber auch (pag. 1298, Z. 23 ff.).