2012 angeordneten Ersatzmassnahme (pag. 92 ff.) und nach Vorliegen des forensisch-psychiatrischen Gutachtens war der Beschuldigte ferner bei Dr. med. M.________ bis am 20. September 2013 (letzter wahrgenommener Termin) in psychotherapeutischer Behandlung. Dem Bericht vom 3. Juni 2014 ist unter anderem zu entnehmen, dass der Beschuldigte finanzielle Sorgen gehabt und an chronischen Schlafstörungen gelitten habe, wegen seiner drei Kinder überlastet gewesen sei und zudem den Selbstmord seines Bruders im Februar 2013 zu verkraften gehabt habe (pag.