Zusätzlich zu seiner Orientierungslosigkeit sei eine zuvor nie erlebte Überempfindlichkeit gegenüber elektronischen Geräten wie Natel [recte: Mobiltelefonen] und Computern gekommen. Der Straf- und Zivilkläger sei vom Hausarzt 100% krankgeschrieben worden, habe aber trotzdem lange Zeit sehr darunter gelitten, dass er den Anforderungen der Arbeitslosenkasse in dieser Zeit nicht habe gerecht werden können. Die Heftigkeit seiner Symptome führe sie darauf zurück, dass der Unfall so völlig unerwartet in einer sonst sicheren Zone – er sei gerade aus dem Haus gekommen – passiert sei und ihn erstmals mit der Zerbrechlichkeit des Lebens konfrontiert habe (pag.