Gemäss Anzeigerapport vom 8. Januar 2013 konnte der Beschuldigte vor Ort, im Fahrzeug sitzend, angehalten werden (pag. 113 ff.). Es war damit unbestrittenermassen der Beschuldigte, welcher am 2. Oktober 2012 um ca. 16:00 Uhr an der ________ mit dem Personenwagen ________(Marke) das inkriminierte Fahrmanöver ausführte. Auf dem Fahrersitz des von ihm gefahrenen Personenwagens wurden ein Messer sowie sein Führerschein gefunden (pag. 115 f.; s. auch pag. 139).