Eventualiter, wenn keine Gefährdung des Lebens vorliegt: 1. Grobe Verletzung der Verkehrsregeln Unerlaubtes Befahren des Trottoirs / der Passerelle durch Motorfahrzeugführer 1.1 begangen am 02.10.2012, um ca. 16:00 Uhr, in E.________, ________ / ________, indem der Beschuldigte mit dem Personenwagen ________(Marke) mit Vollgas unerlaubt auf das Trottoir resp. die Passerelle fuhr und F.________ den Vortritt nicht gewährte und ihn dadurch touchierte.