_, zum Nachteil von C.________, indem der Beschuldigte mit dem Personenwagen ________(Marke) mit Vollgas ohne die gebotene Vorsicht und unter Ausserachtlassens von Verkehrsregeln vorwärts auf das Trottoir der Liegenschaft ________ fuhr und dabei den Privatkläger frontal anfuhr, ihn auf die Motorhaube auflud, wobei es ihn gegen die Motorhaube und Windschutzscheibe schlug und der schliesslich seitlich vom Personenwagen runterfiel. Dadurch erlitt der Privatkläger eine leichte Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie sowie Prellungen an Thorax, Hals- und Lendenwirbelsäule.