begangen am 02.10.2012, um ca. 16:00 Uhr, in 2502 E________, ________ / ________, indem der Beschuldigte mit dem Personenwagen ________ (Marke) aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit mit Vollgas rückwärts in den Personenwagen ________ (Marke) von O.________ fuhr und anschliessend mit dem Personenwagen ________(Marke) vorwärts in die Verschalung des Schaufenstersimses des H.________ sowie das Geländer der Passerelle an der ________ und an der ________ fuhr und dieses beschädigte. Eventualiter, wenn keine versuchte schwere Körperverletzung vorliegt: