4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte namens und im Auftrag des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung die folgenden Anträge (pag. 1313 bzw. pag. 1332; Hervorhebungen im Original): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura — Seeland vom 16. August 2019 sei mit Ausnahme der Dispositiv-Ziffer VI./2. Abs. 2 (Verrechnung der Überhaftentschädigung mit den auferlegten Verfahrenskosten) zu bestätigen.