1249 ff.). Nachdem der Beschuldigte gegenüber der mit der Erstellung eines aktuellen Leumundsberichts beauftragten Polizei beteuert hatte, es habe seit dem letzten Bericht weder in seinen persönlichen noch finanziellen Verhältnissen Änderungen gegeben, wurde auf die Erstellung eines neuen Berichts verzichtet (pag. 1264). Gestützt auf den neu eingeholten Strafregisterauszug (datierend vom 28. Juli 2021, pag. 1270 f.) wurden bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland die Strafbefehlsakten BJS 19 26707 ediert (pag. 1273 f.). Mit Verfügung vom 16. August 2021 wurden den Parteien Kopien