Angesichts der ärztlich bescheinigten Zugehörigkeit von Rechtsanwalt D.________ zur Gruppe der Personen mit chronischen Krankheiten mit höchstem Risiko gemäss BAG- Impfempfehlung und mit Blick auf die Covid-19-bedingte unsichere Reisesituation des im Ausland wohnhaften Straf- und Zivilklägers selber, verfügte der Verfahrensleiter am 21. Januar 2021 die Absetzung des Verhandlungstermins (pag. 1232 f.). Nach vorgängiger Terminumfrage konnte am 26. Januar 2021 neu auf den 24. und 25. August 2021 zur oberinstanzlichen Verhandlung vorgeladen werden (pag. 1249 ff.).