Alle drei Berufungen erfolgten fristgerecht. Die Berufungserklärungen datieren vom 14. April bzw. 17. April bzw. 30. April 2020 und gingen frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (vgl. pag. 1174 f., pag. 1177 ff. und pag. 1180 ff.). Mit Verfügung vom 30. April 2020 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, je Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die jeweiligen Berufungen zu verlangen (pag. 1187).