2 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 23. August 2019 Berufung an (pag. 1059). Rechtsanwalt B.________ seinerseits meldete namens und auftrags des Beschuldigten mit Eingabe vom 26. August 2019 ebenfalls Berufung an (pag. 1060). Die Berufungsanmeldung des Straf- und Zivilklägers schliesslich, eingereicht durch Rechtsanwalt D.________, datiert vom 28. August 2019 (pag. 1064). Alle drei Berufungen erfolgten fristgerecht.