IV des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Zivilklage von G.________ vollständig und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten abgewiesen und die weiteren Verfügungen getroffen (Verletzung des Beschleunigungsgebots, Überhaftentschädigung [76 Tage à CHF 100.00, ausmachend CHF 7'600.00], Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände sowie Verfügungen betreffend DNA-Profil und ED-Daten; alles pag. 1036 f., Ziff. V und VI des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).