Auf Grund ihrer prekären finanziellen Lage und der Tatsache, dass ihre Anstellung beim Bund durch den Eintrag im Strafregister gefährdet ist, ist die Beschuldigte genügend bestraft. Es besteht keine Notwendigkeit, der Beschuldigten mit einer Verbindungsbusse noch zusätzlich einen Denkzettel zu verpassen. Auf die Ausfällung einer Verbindungbusse wird verzichtet.