Über längere Zeit hinweg lassen sich auch Beträge von einigen Zehntausend Franken in Kleinbeträgen ohne Spur aufbrauchen. Die Verteidigung führte aus, dass manchmal auch die unglaublichsten Geschichten stimmten und es nachvollziehbar sei, wenn die Beschuldigte letztlich aus Angst vor dem Sozialamt trotz des angeblichen Diebstahls des Gelds unmittelbar nach dem Geldbezug keine Anzeige erstattet bzw. dem Beschuldigten lange Zeit nicht reinen Wein eingeschenkt habe (pag. 336, 478 f.). Weiter führte die Verteidigung aus, die Beschuldigte habe gewusst, dass der Privatkläger das Geld hätte brauchen können.