spielt dabei keine Rolle, dass die Beschuldigte mit den CHF 40’000.00 nicht ihre ganze Schuldenlast hätte tilgen können, falls dies überhaupt ihr Ziel gewesen wäre. Es ist letztlich auch kein Indiz gegen das eigennützige Verhalten der Beschuldigten, dass den Strafbehörden kein Papertrail vorliegt. In vielen Veruntreuungsfällen lässt sich nicht im Detail sagen, wohin verschwundenes, anvertrautes Geld gegangen ist. Über längere Zeit hinweg lassen sich auch Beträge von einigen Zehntausend Franken in Kleinbeträgen ohne Spur aufbrauchen.