Auffällig ist auch, dass die Beschuldigte im Zeitpunkt des BEKB- Bezugs offenbar immer noch nicht genau wusste, was sie mit dem Geld bei der Valiant anstellen sollte (auf Konto der Tochter oder in ein Schliessfach?) und ergo diesbezüglich gar nichts vorbereitet oder überlegt hat. Es bleibt dahingestellt, ob die Art des Geldtransportes (in einer umgehängten Handtasche) tatsächlich der angeblichen Angespanntheit der Beschuldigten entsprochen hat oder ebenfalls inadäquat im Handlungsablauf steht. Die Darstellung an der Berufungsverhandlung zum Diebstahlsvorgang wirkte überdies vorbereitet, wenn nicht gar einstudiert. Die Beschuldigte wirkte insgesamt sehr