Die protokollierte Stimmungslage enthält nicht nachvollziehbare Brüche: hat sie jetzt etwas gemerkt oder nicht, hatte sie Angst oder nicht, hat sie jetzt nur undefinierbare Dritte bemerkt oder sogar noch bemerkt, wohin die Unbekannten verschwunden sind. Auffällig ist auch, dass die Beschuldigte im Zeitpunkt des BEKB- Bezugs offenbar immer noch nicht genau wusste, was sie mit dem Geld bei der Valiant anstellen sollte (auf Konto der Tochter oder in ein Schliessfach?) und ergo diesbezüglich gar nichts vorbereitet oder überlegt hat.