Es habe ja auch niemand gewusst, dass sie so viel Geld bei sich gehabt habe. Mit so viel Geld in der Tasche wolle man einfach nur am Ziel ankommen (pag. 475 Z. 41 - 45, pag. 476 Z. 1-10). Bei diesen Schilderungen der Beschuldigten zum Kerngeschehen fällt insbesondere Folgendes auf: Das nicht sofortige Kontrollieren der Handtasche nach dem angeblichen Schubservorfall ist nicht nachvollziehbar, nachdem die Beschuldigte angeblich nur widerstrebend schliesslich den Gang zum Geldbezug machte und das Geld möglichst rasch auf der Valiant wieder loswerden wollte.