Der Sachverhalt sei nicht erstellt, weshalb ein Freispruch zu erfolgen habe. Es wird auf die detaillierten Parteivorbringen im Protokoll vom 8. März 2021 (pag. 477 ff.) und auf einzelne Argumentationen der Verteidigung in der nachfolgenden Beweiswürdigung der Kammer verwiesen (Ziff. 13).