Sie habe immer gesagt, von zwei dunkelhäutigen Typen geschüpft worden zu sein. Weshalb 9 im Brief der Sozialinspektion (pag. 192) von Ansprechen durch die Typen die Rede sei, wisse sie nicht, das habe sie nicht so gesagt (pag. 473 Z. 4-20). Die Schuldanerkennung (pag. 14) habe der Privatkläger aus dem Internet ausgedruckt und ihr zum Unterschreiben gegeben. Sie sei ihm damals noch CHF 1'800.00 schuldig gewesen, weil er ihr mal ausgeholfen habe, hierfür habe sie ihm auch unterschrieben.