473 Z. 40 ff.). Sie habe Angst vor den Konsequenzen gehabt, dass es ebenso rauskomme, wie es heute sei, dass man sie anzeigen würde (pag. 474 Z. 1 ff.). Es treffe zu, das sie ihm Halbwahrheiten erzählt habe, weshalb sie ihm das Geld gerade nicht zurückgeben könne. Sie habe ihm schon die Wahrheit sagen wollen, aber sie habe einfach nicht gewusst wie. Irgendwann sei der Zeitpunkt gekommen, da habe sie es nicht mehr verschweigen können (pag. 474 Z. 23 ff.). Angesprochen darauf, dass sie den Diebstahl immer etwas anders dargestellt habe (schüpfen, nachlaufen, umringen etc.), führte sie aus, das treffe nicht zu. Sie habe immer gesagt, von zwei dunkelhäutigen Typen geschüpft worden zu sein.