Die Beschuldigte wiederholte an der Berufungsverhandlung weitgehend ihre bisherigen Aussagen. Sie habe das Geld nicht für sich selber gebraucht, es sei ihr gestohlen worden (pag. 475 Z. 16 ff.). Im Zusammenhang mit dem Geldbezug führte die Beschuldigte aus, der Privatkläger habe sie gebeten, die CHF 40'000 abzuheben, weil er Alimentenschulden gehabt und nicht gewollt habe, dass die Gemeinde dieses Geld sehe. Das Geld habe von seinem Konto quasi verschwinden sollen. Sie habe das zuerst nicht tun wollen, weil im Raum gestanden sei, dass sie das Geld bei sich zuhause verstecken solle. Das habe sie nicht gewollt, weil sie vom Sozialdienst lebe.