10.1 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die Beschuldigte vom Privatkläger, während dieser im Strafvollzug war, beauftragt wurde, den Geldbetrag von CHF 40'000.00 von seinem Bankkonto bei der BEKB abzuheben und an einem nicht näher bestimmten Ort aufzubewahren. Die hierfür erforderliche Bankvollmacht hatte der Privatkläger der Beschuldigten über seine Ex-Frau im Voraus erteilt. Der unbestrittene Bargeldbezug der Beschuldigten am 11. Februar 2014 ist mit einer Auszahlungsquittung belegt (pag. 8). Bestritten ist hingegen, was im Anschluss mit diesem Geld geschah.