Die Polizei machte bei der Durchsicht verschiedener Konti der Familie A.________ keine Ungereimtheiten aus (pag. 21). Am 6. April 2018 fand in D.________ die polizeiliche Befragung der Beschuldigten statt, in welcher sie (pag. 99) die Geschichte vom Gelddiebstahl durch «zwei Typen» auch gegenüber den Strafbehörden schilderte. 10.1 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die Beschuldigte vom Privatkläger, während dieser im Strafvollzug war, beauftragt wurde, den Geldbetrag von CHF 40'000.00 von seinem Bankkonto bei der BEKB abzuheben und an einem nicht näher bestimmten Ort aufzubewahren.