Der Privatkläger hegte den Verdacht, dass die Beschuldigte das Geld für sich selber verbraucht habe, so seien ihm bspw. auch Ausflüge und Reisen aufgefallen (pag. 79, 91). Dies alles wurde 7 von der Beschuldigten von Anfang an bestritten, wobei sie auch in der Schuldanerkennung den Hinweis auf den Diebstahl festhielt und die Geschichte mit dem Gelddiebstahl seinerzeit auch gegenüber dem Sozialdienst D.________, I.________, vertrat (pag. 21). Die Polizei machte bei der Durchsicht verschiedener Konti der Familie A._______