2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigte), amtlich vertreten durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 17. Januar 2020 formund fristgerecht die Berufung an (pag. 349). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 31. März 2020 (pag. 428 f.) erklärte die Beschuldigte mit Schreiben vom 22. April 2020 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 433 f.). Mit Verfügung vom 23. April 2020 (pag.