3 3. Der Beschuldigte/Berufungsführer sei von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 2. Juni 2018 in Biel durch Transport eines Sacks mit ungefähr 215 gr. Marihuana, welches nicht für seinen Eigenkonsum bestimmt war und der Widerhandlung gegen das SVG, angeblich begangen am 2. Juni 2018 in Biel durch Verursachen von vermeidbarem Lärm durch massives Beschleunigen seines Fahrzeugs BMW 435i xDrive, Kontrollschild BE C.________, freizusprechen.