suivantes pour A.________ (D. 193-194) : 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 25. Februar 2020 soweit die Widerhandlung gegen das BetmG (Konsum von 1 Tablette Xanax ohne ärztliche Verordnung) [I., Ziff. 2] und das Widerrufsverfahren (Ziff. III.) betreffend in Rechtskraft erwachsen [ist]. 2. Das Verfahren wegen Widerhandlung gegen das BetmG (Konsum von 1 Tablette Xanax ohne ärztliche Verordnung), begangen am 1. Juni 2018 sei einzustellen.