Die beschlagnahmte Armbanduhr, J.________, K.________, Modell L.________, wird nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils, an A.________ als vormalige Besitzerin zurückgegeben. V. Schriftlich zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, v.d. Rechtsanwalt B.________ - den Strafklägern 1 + 2, beide v.d. Fürsprecher E.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde)