I. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der unrechtmässigen Aneignung, angeblich begangen am 17.05.2017 in H.________, z.N. der Erbengemeinschaft F.________; unter Tragung der Hälfte der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'900.00, ausmachend CHF 950.00, durch den Kanton Bern. unter Tragung der Hälfte der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'000.00, ausmachend CHF 1'500.00, durch die Strafkläger C.________ und D.________ in solidarischer Haftbarkeit.