16. Täterkomponenten Die Beschuldigte lebt in geordneten Verhältnissen. Ihre finanzielle Situation ist seit dem Tod des Erblassers angespannt und hat sich innerhalb des letzten Jahres noch verschlechtert. Sie ist auf öffentliche Unterstützungsleistungen angewiesen (vgl. Leumundsbericht pag. 341 ff. und Aussagen pag. 359 f. Z. 37 ff.). Sie ist nicht vorbestraft (pag. 348). Im Strafverfahren hat sie sich immer korrekt und kooperativ verhalten. Im Laufe des Strafverfahrens hat sie sich keine weiteren Delikte zuschulden kommen lassen. Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht erkennbar.