10.5 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 11. Januar 2021 insbesondere aus, das Mobiliar bestehe aus einer Vielzahl von Objekten, auch aus verschiedenen Uhren. Die fragliche Uhr sei das einzige Objekt, das von den Erben aus dem Haushalt beansprucht worden sei. Alles andere sei auf die Beschuldigte übergangen. Es sei nicht klar, weshalb die eine Uhr nicht übergegangen sein solle. Im Nachhinein sei klar, dass man im Testament genauer hätte definieren sollen, was auf die Beschuldigte übergehen sollte.