9 Erstellt ist, dass die Beschuldigte einen Tag nach dem Tod des Erblasser CHF 1'500.00 von dessen Konto abhob, obwohl sie wusste, dass das Geld an die Erben übergeht. Bei der Verwendung von CHF 1'314.75 ist rechtlich zu prüfen, ob sie im Interesse der Erbengemeinschaft lag.