Obwohl in den Aussagen der Beschuldigten der Schmerz über den Tod des Erblassers und auch Frust und Wut aufgrund des Verhaltens vor allem der Privatklägerin spürbar war, blieb sie immer sachlich. Während die Beschuldigte in der Berufungsverhandlung jeweils sehr leise und gefasst sprach, reagierte sie auf die Frage, weshalb sie nicht mehr Geld abgehoben habe, sehr vehement mit spürbarer Entrüstung über die Frage. Die Reaktion wirkte sehr authentisch. Insgesamt erscheinen die Aussagen der Beschuldigten sehr glaubhaft. Es kann darauf abgestellt werden. 9.6.2 Zum Geldbezug