9.6 Würdigung der Kammer 9.6.1 Zu den Aussagen der Beschuldigten Die Beschuldigte machte in ihrer Befragung anlässlich der Berufungsverhandlung einen überaus ehrlichen Eindruck auf die Kammer. Die Antworten wirkten spontan, nicht einstudiert und gingen oft über die gestellten Fragen hinaus. Sie hat in allen drei Einvernahmen gleichbleibende Aussagen gemacht und sich nicht in unauflösbare Widersprüche verwickelt. Sie hat sich wiederholt auch selbst belastet und nicht versucht, sich selbst in ein besonders gutes Licht zu rücken.